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Liebe Schüler*Innen und Sorgeberechtigte,

Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht ist die Durchführung von zwei Corona-Schnelltests pro Woche. Bei den Vollzeitklassen finden die Tests montags und mittwochs statt, bei den Berufsschulklassen an ihren jeweiligen Berufsschultagen. 

Der Test wird in der ersten Unterrichtsstunde im Klassenraum von den Schülerinnen und Schülern selbst durchgeführt. Ihre Lehrer und Lehrerinnen werden Sie über die Vorgehensweise informieren. 

Schülerinnen und Schüler, die am Tag der Testung nicht anwesend waren oder zu spät in den Unterricht kommen, müssen sich nachtesten lassen. Dazu muss ein negatives Testergebnis von einer offiziellen Teststelle mitgebracht werden. Hier ist eine Übersicht über kostenlose Testmöglichkeiten im Kreis Viersen.

Wer nicht getestet ist, hat keinen Anspruch auf Distanzunterricht. Positiv getestete Schüler müssen sich in häusliche Quarantäne begeben und den Hausarzt kontaktieren, der Schulbesuch ist dann erst wieder nach einem negativen PCR-Test möglich. 

Bei Fragen wenden Sie sich an ihre Klassenlehrerin oder Ihren Klassenlehrer.

Bleiben Sie gesund!