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Die Maskenpflicht im Gebäude bleibt grundsätzlich bestehen.

Diese entfällt jedoch ab Montag, 02.11.2021, für Schülerinnen und Schüler auf dem festen Sitzplatz im Klassenraum. Sobald eine Schülerin/ein Schüler den festen Sitzplatz verlässt, ist eine Maske zu tragen. 

Für Lehrkräfte entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, sobald ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann.

Alle andere Hygieneregeln sowie das richtige Lüften sind weiterhin konsequent anzuwenden.