Sie möchten staatlich anerkannte/r ErzieherIn werden? Informieren Sie sich über die Eingangsvoraussetzungen hier:
Eingangsvoraussetzungen
- mittlerer Schulabschluss
und
- Nachweis der beruflichen Eignung durch ein erweitertes Führungszeugnis
und
- Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung, z. B. staatlich geprüfte KinderpflegerInnen, staatlich geprüfte SozialhelferInnen, staatlich geprüfte HeilerziehungshelferInnen, Kinderkrankenschwester/-pfleger
oder
- Abschluss eines einschlägigen Bildungsganges, z.B. zweijährige Berufsfachschule Gesundheit und Soziales (schulischer Teil plus berufspraktischer Teil) oder die Fachoberschule der Fachrichtung Gesundheit und Soziales
Weitere Eingangsvoraussetzungen
- AHR oder vollständige FHR (Hochschulzugangsberechtigung)
oder
- nicht einschlägiger Berufsabschluss
und
- Einschlägige, zusammenhängende berufliche Tätigkeit von mindestens 900 Stunden in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung, z. B. Kindertagesstätte, Heim, Offene Tür...
In Zweifelsfällen entscheidet die Schulleitung im Einvernehmen mit der oberen Schulaufsicht.