Die Berufsfachschule Sozial- und Gesundheitswesen Fachrichtung Kinderpflege ist eine Vollzeitschule mit Praktika. Sie führt zum Abschluss “staatlich geprüfte(r) Kinderpfleger(in)”. Mit dem erfolgreichen Abschluss einher geht die Zusatzqualifikation für die Kindertagespflege. Der mittlere Schulabschluss (FOR) kann erworben werden.
Der Beruf der Kinderpflegerin/ des Kinderpflegers setzt voraus:
- soziales Engagement
- eine hohe Motivation
- die kritische Auseinandersetzung mit der eigenen Persönlichkeit und dem eigenen Handeln
- die Bereitschaft, im Team zu arbeiten
- eigenständiges Arbeiten
- die Fähigkeit, sich gut verständlich schriftlich und mündlich auszudrücken
Aufnahmevoraussetzungen
- Hauptschulabschluss
- Nachweis einer Praktikumsstelle in der Regelgruppe eines Kindergartens
- erweitertes Führungszeugnis
Dauer und Inhalte des Bildungsgangs
Dauer: 2 Jahre Vollzeit
Unterrichtsfächer
Berufsbezogener Lernbereich:
- Fachpraxis Sozialpädagogik mit Praxis
- Fachpraxis Nahrungszubereitung
- Gesundheitswissenschaften
- Ernährungswissenschaften
- Musikerziehung
- Fachpraxis Werken
- Mathematik
- Englisch
Berufsübergreifender Lernbereich:
- Deutsch/Kommunikation
- Politik/Gesellschaftslehre
- Sport/Gesundheitsförderung
- Religion
Differenzierungsbereich:
- Datenverarbeitung
Abschlussprüfung
Am Ende der zweijährigen Ausbildung erfolgen zwei schriftliche Prüfungen, in denen bildungsgangbezogene Themen fächerübergreifend erläutert werden müssen.
Anmeldung
Folgende Unterlagen bringen Sie bitte zur Anmeldung mit:
- das Abschlusszeugnis, das den Hauptschulabschluss bescheinigt (Original und Kopie)
- Nachweis der Praktikumsstelle (kann nachgereicht werden)
- einen Lebenslauf, wenn Ihr Schulabschluss mehr als drei Monate zurückliegt
Besonderheiten
Das Praktikum in der Unterstufe muss in einer Regelgruppe in einer Kindertageseinrichtung durchgeführt werden.
Erweitertes Führungszeugnis
Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis muss am 1. Schultag vorliegen. Achten Sie darauf, dass das Zeugnis dann nicht älter als 3 Monate ist.
Vorteile - Mehrwert
Sie...
- erwerben Kenntnisse und Fertigkeiten für die Pflege, Versorgung, Erziehung und Förderung von Kindern in verschiedenen Altersstufen
- erfahren eine Verknüpfung von Schule und Praxis durch Tages- und Blockpraktika
Zukunftsperspektiven
Der Berufsabschluss „Staatlich geprüfte(r) Kinderpfleger(in)“ berechtigt zu Tätigkeiten in sozialpädagogischen Einrichtungen (Kindergarten, Kindertagesstätte, Kindertagespflege, Familie u.ä.). Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung und der Erwerb des Mittleren Schulabschlusses (FOR) er-
möglicht den Besuch weiterführender Schulen (z.B. Fachschule für Sozialpädagogik, Fachschule Heilerziehungspflege, Fachoberschule).
Beratung
Für Fragen und Informationen wenden Sie sich an:
- Verena D‘Silva
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