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Praxisintegrierte Sozialassistent/-innenausbildung OGS

Sehr geehrte Bewerberin, sehr geehrter Bewerber,

dieses Informationsschreiben beinhaltet alle notwendigen Informationen zur Anmeldung für die Berufsfachschule Sozialassistenz - praxisintegrierte Ausbildungsform (PiA-BFS). Bitte reichen Sie bei Anmeldung alle bereits vorhandenen Unterlagen ein. Fehlende Unterlagen müssen zeitnah nachgereicht werden.

 

  1. Vertrag mit einem Träger/einer Einrichtung

Sie benötigen für die Dauer der gesamten Ausbildung (01.08.2025 – 31.7.2027) einen geeigneten Praxisplatz in einer Nachschulbetreuung (OGS/OGATA).

Folgende Kriterien muss der Vertrag umfassen bzw. die Einrichtung erfüllen: 

  • Der Vertrag umfasst eine fachpraktische Ausbildungszeit von mindestens 16 Stunden/Woche.
  • Sie müssen für Prüfungen, Praxisbesuche und ein vierwöchiges Praktikum im zweiten Arbeitsfeld, hier Kindertageseinrichtung in der Oberstufe freigestellt werden.
  • Die Praxisanleitung muss von einer sozialpädagogischen Fachkraft (mind. staatl. anerk. Erzieher/-in mit mind. zweijähriger einschlägiger Berufserfahrung) gewährleistet sein.
  • Der Vertrag wird immer durch die Schule geprüft und genehmigt.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, bzw. Ihre gewählte Praxiseinrichtung nicht alle Kriterien erfüllen, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit Frau Hohmann-Miloseski (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) auf. Ohne geeignete Praxisstelle können Sie die Ausbildung nicht antreten.
Der Arbeitsvertrag/schriftliche Bestätigung eines Praxisplatzes muss bis zum 17. Mai 2025 vorliegen.

 

  1. Zeugnis und Lebenslauf

     

  • Reichen Sie bitte das Zeugnis ein, das Ihnen den Ersten Schulabschluss (Hauptschulabschluss Klasse 9) oder den Erweiterten Ersten Schulabschluss (Hauptschulabschluss Klasse 10) bescheinigt (Kopie einreichen, Original am 1. Schultag vorlegen).
  • Für im Ausland erworbene Abschlüsse müssen übersetzte und von der Bezirksregierung anerkannte Unterlagen vorliegen.
  • Fügen Sie einen lückenlosen, tabellarischen Lebenslauf (schulischer und beruflicher Werdegang) bei, wenn Ihr Abschluss länger als 3 Monate zurück liegt.

 

  1. Einwandfreies, erweitertes polizeiliches Führungszeugnis

Für die Aufnahme in die Berufsfachschule Sozialassistenz OGS benötigen Sie ein gültiges „erweitertes, einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis“ für eigene Zwecke (§ 30a, BZRG). Ein Anschreiben für das Einwohnermeldeamt bekommen Sie bei Zusage durch das Schulbüro. Dieses Führungszeugnis darf bei Antritt der Ausbildung im August 2025 nicht älter als drei Monate sein. Reichen Sie bitte bis zum 1. Schultag ein aktuelles, einwandfreies, erweitertes polizeiliches Führungszeugnis ein. Die Kosten belaufen sich auf ca. 13 Euro.

 

  1. Masernschutzimpfung

Seit dem 1.3.2020 gilt für alle Kinder und auch Beschäftigten (ebenso für Praktikant/-innen) in Kindertagesstätten, Offenen Ganztagsgrundschulen etc. das Masernschutzgesetz. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie zum Schuljahresbeginn einen Masernschutz haben. Sie müssen diesen Schutz in der Schule und in der Einrichtung nachweisen (z. B. durch den Impfausweis). Ohne diesen Schutz gegen Masern können Sie Ihre praktische Ausbildung nicht beginnen, ggf. müssen Sie fehlende Tage nacharbeiten oder die Ausbildung abbrechen. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei Ihrem Arzt. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für eine Schutzimpfung.

 

  1. Kosten / Finanzierung
  • Es werden während der gesamten Ausbildung zusätzliche Kosten für Exkursionen, externe Fachkräfte auf Sie zukommen. Der Betrag wird Ihnen frühzeitig genannt.
  • Die praxisintegrierte Ausbildung am Berufskolleg Viersen ist von der CERTQUA nach AZAV zertifiziert.

 

  1. Einschulungsdatum

Mittwoch, 27. August 2025

Wir hoffen, Sie umfassend informiert zu haben und freuen uns, Sie als Schüler/-innen der Berufsfachschule Sozialassistenz begrüßen zu dürfen.

 

 Ansprechpartner

Bei weiteren Fragen besuchen Sie uns doch am Tag der offenen Tür am 16. November 2024 oder kommen Sie zum Beratungs- und Anmeldetag zu Beginn des 2. Halbjahres oder wenden Sie sich an:

  • Alexandra Hauck (Abteilungsleitung Soziales und Gesundheit)
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  • Wiebke Hohmann-Miloseski
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