Ihr Partner für berufliche Bildung
  • mindestens Erster Schulabschluss (Hauptschulabschluss Klasse 9)
  • Erweiterter Erster Schulabschluss (Hauptschulabschluss Klasse 10)
  • Für im Ausland erworbene Abschlüsse müssen ggf. übersetzte und von der Bezirksregierung anerkannte Unterlagen vorliegen
  • erweitertes Führungszeugnis (darf zu Beginn der Ausbildung nicht älter als 3 Monate sein)
  • Nachweis des Masernschutzes
  • Arbeitsvertrag mit Träger mit 50% der wöchentlichen Regelarbeitszeit über mindestens zwei Jahre mit Freistellung für den Unterricht (23 Stunden + Prüfungen), Lernen am anderen Ort (LaaO) und für die Praxisbesuche