- mindestens Erster Schulabschluss (Hauptschulabschluss Klasse 9)
- Erweiterter Erster Schulabschluss (Hauptschulabschluss Klasse 10)
- Für im Ausland erworbene Abschlüsse müssen ggf. übersetzte und von der Bezirksregierung anerkannte Unterlagen vorliegen
- erweitertes Führungszeugnis (darf zu Beginn der Ausbildung nicht älter als 3 Monate sein)
- Nachweis des Masernschutzes
- Arbeitsvertrag mit Träger mit 50% der wöchentlichen Regelarbeitszeit über mindestens zwei Jahre mit Freistellung für den Unterricht (23 Stunden + Prüfungen), Lernen am anderen Ort (LaaO) und für die Praxisbesuche