Ihr Partner für berufliche Bildung

Sie möchten staatlich anerkannte/r Erzieher:in werden? Am Berufskolleg Viersen können Sie dies in der praxisintegrierten und vollzeitschulischen Ausbildungsform erreichen. Infos bekommen Sie hier:

Eingangsvoraussetzungen Fachschule 

Die Eingangsvoraussetzungen umfassen zum einen die berufliche Eignung und zum anderen einen schulischen/beruflichen Abschluss:

 

Berufliche Eignung

Zu Beginn der Ausbildung muss die berufliche Eignung durch ein erweitertes Führungszeugnis für eigene Zwecke (§ 30a, BZRG) nachgewiesen werden.

Die Beantragung wird persönlich bei der Meldebehörde des Wohnortes gestellt (oder über das Bundesamt für Justiz), muss am ersten Schultag vorliegen und darf am ersten Schultag nicht älter als drei Monate sein. 

Die Kosten betragen zurzeit 13€ und müssen selbst getragen werden. Ein entsprechendes Schreiben für die Meldebehörde finden Sie im Sekretariat des Berufskollegs Viersen.

Ohne erweitertes Führungszeugnis am ersten Schultag können Sie die Ausbildung nicht beginnen. 

 

Abschluss

Mit folgenden Schul-/Berufsabschlüssen können Sie die Erzieher:innenausbildung beginnen:

  • Mittlerer Schulabschluss (FOR) und Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung von mind. zwei Jahren (z. B. staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in, staatlich geprüfte/r Sozialhelfer/in)

oder

  • Fachhochschulreife (FHR) eines einschlägigen Bildungsganges (z. B. Berufsfachschule Gesundheit/Soziales, Fachoberschule Gesundheit/Soziales)

oder

  • Allgemeine Hochschulreife (AHR) und einschlägige, zusammenhängende berufliche Tätigkeit von mindestens sechs Wochen in Vollzeit (z. B. in Kindertagesstätten, OGS, Heimen). Werden einschlägige berufliche Tätigkeiten in einer Teilzeitbeschäftigung nachgewiesen, verlängert sich die Gesamtzeit in entsprechendem Umfang. Geeignet sind auch die Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres und eines einschlägigen Bundesfreiwilligendienstes, sofern die Tätigkeit in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung erfolgte. 

oder

  • Mittlerer Schulabschluss, nicht einschlägiger Berufsabschluss und einschlägige, zusammenhängende berufliche Tätigkeit von mindestens sechs Wochen in Vollzeit (z. B. in Kindertagesstätten, OGS, Heimen). Werden einschlägige berufliche Tätigkeiten in einer Teilzeitbeschäftigung nachgewiesen, verlängert sich die Gesamtzeit in entsprechendem Umfang. Geeignet sind auch die Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres und eines einschlägigen Bundesfreiwilligendienstes, sofern die Tätigkeit in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung erfolgte.