Ihr Partner für berufliche Bildung

Sie möchten staatlich anerkannte/r Erzieher/in werden? Informieren Sie sich über die Eingangsvoraussetzungen für die PiA-FS hier:

 

Die Eingangsvoraussetzungen umfassen zum einen die berufliche Eignung und zum anderen einen schulischen/beruflichen Abschluss:

 

Berufliche Eignung

Zu Beginn der Ausbildung muss die berufliche Eignung durch ein erweitertes Führungszeugnis für eigene Zwecke (§ 30a, BZRG) nachgewiesen werden. Dieses darf nicht älter als drei Monate sein und wird persönlich bei der Meldebehörde des Wohnortes gestellt. Die Kosten betragen zurzeit 13€ und müssen selbst getragen werden. Ein entsprechendes Schreiben für die Meldebehörde finden Sie im Sekretariat des Berufskollegs Viersen.

 

Abschluss

Mit folgenden Schul-/Berufsabschlüssen können Sie die Praxisintegrierte Erzieher:innenausbildung beginnen:

  • Mittlerer Schulabschluss (FOR) und Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung von mind. zwei Jahren (z. B. staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in, staatlich geprüfte/r Sozialhelfer/in)

oder

  • Fachhochschulreife (FHR) eines einschlägigen Bildungsganges (z. B. Berufsfachschule Gesundheit/Soziales, Fachoberschule Gesundheit/Soziales)

oder

  • Allgemeine Hochschulreife (AHR) und einschlägige, zusammenhängende berufliche Tätigkeit von mindestens sechs Wochen in Vollzeit (z. B. in Kindertagesstätten, OGS, Heimen). Werden einschlägige berufliche Tätigkeiten in einer Teilzeitbeschäftigung nachgewiesen, verlängert sich die Gesamtzeit in entsprechendem Umfang. Geeignet sind auch die Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres und eines einschlägigen Bundesfreiwilligendienstes, sofern die Tätigkeit in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung erfolgte. 

oder

  • Mittlerer Schulabschluss, nicht einschlägiger Berufsabschluss und einschlägige, zusammenhängende berufliche Tätigkeit von mindestens sechs Wochen in Vollzeit (z. B. in Kindertagesstätten, OGS, Heimen). Werden einschlägige berufliche Tätigkeiten in einer Teilzeitbeschäftigung nachgewiesen, verlängert sich die Gesamtzeit in entsprechendem Umfang. Geeignet sind auch die Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres und eines einschlägigen Bundesfreiwilligendienstes, sofern die Tätigkeit in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung erfolgte.