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Erfahren Sie mehr über die praxisintegrierte Form der Kinderpflegeausbildung:

 

Praktikumsvertrag (Muster zur freien Anpassung durch die Einrichtung)

 

 

Praxisintegrierte Ausbildung Kinderpflege

Berufsfachschule Kinderpflege – das sind wir!

Die Berufsfachschule Sozial- und Gesundheitswesen Fachrichtung Kinderpflege kann in der praxisintegrierten Form in zwei Jahren absolviert werden. Sie bietet eine Verknüpfung von Schule und Praxis durch den Wechsel von Schul- und Praxistagen und führt zum Abschluss “Staatlich geprüfte(r) Kinderpfleger(in)”. Hier erwerben Sie Kenntnisse und Fertigkeiten für die Pflege, Versorgung, Erziehung und Förderung von Kindern in verschiedenen Altersstufen. Mit dem erfolgreichen Abschluss erlangen Sie die erste Stufe der Qualifizierung nach QHB für die Kindertagespflege. Der mittlere Schulabschluss (FOR), ggf. mit Qualifikation, kann erworben werden.

 

Was sind die Aufnahmevoraussetzungen?

  • (Erweiterter) Erster Schulabschluss (Hauptschulabschluss)
  • Für im Ausland erworbene Abschlüsse müssen ggf. übersetzte und von der Bezirksregierung anerkannte Unterlagen vorliegen
  • erweitertes Führungszeugnis (darf zu Beginn der Ausbildung nicht älter als 3 Monate sein)
  • Nachweis des Masernschutzes
  • Arbeitsvertrag mit einem Träger/einer Einrichtung für Kinder im Alter von 0-6 Jahren (1. Ausbildungsjahr: Ü3-Bereich, 2. Ausbildungsjahr: U3-Bereich)

 

Wie ist die Organisationsform?

In der praxisintegrierten Form der Kinderpflegeausbildung werden Sie an zwei Tagen (16 Stunden) in der Praxis arbeiten und an drei Tagen (23 Stunden) in der Schule sein. Die Praxis muss Sie für Prüfungen, Praxisbesuche, Praxisaufgaben oder ein Tagespflegepraktikum freistellen.

 

 Besonderheiten/Vergütung 

  • Sie erhalten über Ihren Träger/Ihre Einrichtung eine Vergütung
  • Urlaub muss außerhalb der Schulzeiten in Absprache mit der Einrichtung genommen werden. Es gilt dabei der reguläre, tarifliche Urlaubsanspruch.
  • Mit Abschluss der Ausbildung erhalten Sie zusätzlich die erste Stufe der Qualifizierung nach QHB für die Kindertagespflege

     

Welche Fächer werden unterrichtet?


Berufsbezogener Lernbereich:

  • Sozialpädagogik
  • Gesundheitsförderung und Pflege
  • Arbeitsorganisation und Recht
  • Mathematik
  • Englisch
  • Lernen an einem anderen Ort

 

Berufsübergreifender Lernbereich:   

  • Deutsch/Kommunikation
  • Politik/Gesellschaftslehre
  • Sport/Gesundheitsförderung
  • Religion

 

Differenzierungsbereich:

  • Datenverarbeitung
  • Musik
  • Gestaltung

 

Gibt es eine Abschlussprüfung?

Am Ende der zweijährigen Ausbildung erfolgen zwei schriftliche Prüfungen, in denen bildungsgangbezogene Themen fächerübergreifend erläutert werden.

 

Welche Möglichkeiten bieten sich mir nach einem erfolgreichen Abschluss?

Der Berufsabschluss „Staatlich geprüfte(r) Kinderpfleger(in)“ berechtigt zu Tätigkeiten in sozialpädagogischen Einrichtungen (Kindergarten, Kindertagesstätte, Kindertagespflege, Familie u.Ä.). Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung und der Erwerb des Mittleren Schulabschlusses (FOR) ermöglichen den Besuch weiterführender Schulen (z.B. Fachschule Sozialpädagogik, Fachschule Heilerziehungspflege, Fachoberschule).

 

Wir hoffen, Ihr Interesse für die Kinderpflegeausbildung am Berufskolleg Viersen geweckt zu haben.

Informationen zur Anmeldung finden Sie hier: 

 

Bei weiteren Fragen besuchen Sie uns doch zum Beratungs- und Anmeldetag zu Beginn des 2. Halbjahres oder wenden Sie sich an:

  • Barbara Richter
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  • Verena D‘Silva
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