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7 Schritte zum/zur Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsprozesse:

1) Nach der allgemeinbildenden Schule (Hauptschule, Realschule, Gesamtschule bzw. Gymnasium) bewerben sich die jungen Leute direkt bei einer Firma (Beisipiel: Großhandel für Käse: Baackes und Heimes in Viersen). Dort geben sie bei der Bewerbung den Wunsch an, den Ausbildungsberuf Kaufmann oder -frau für Groß- und Außenhandelsprozesse zu erlernen.

2) Wenn die Firma den Bewerber nimmt, meldet sie ihn bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) an. Die IHK ist ein staatliches Unternehmen und für viele Ausbildungsberufe in Deutschland zuständig. Somit ist der Ausbildungsberuf zum Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsprozesse ein in ganz Deutschland staatlich anerkannter Beruf.

3) Danach meldet das Unternehmen den Auszubildenden bei der Berufsschule an. (siehe Anmeldung)

4) Somit hat der Auszubildende zwei Orte, an denen er ausgebildet wird:

a) Zum einen den Betrieb, in dem er die praktische Ausbildung erhält.

b) Zum anderen die Berufsschule, in der er theoretischen Unterricht erhält.

5) Die Ausbildung dauert in der Regel 3 Jahre (Ausnahmen: 2 ½ Jahre  oder 2 Jahre).

a) Hierbei gehen die Auszubildenden das ganze Schuljahr über zwei Mal pro Woche in die Berufsschule. Dort haben sie dann jeweils 6 bis 8 Stunden Unterricht. Sie lernen dort viele wesentliche Dinge für den Beruf. Zum Beispiel günstige Preise für den Einkauf von Ware zu ermitteln oder Preise für den Verkauf zu kalkulieren. Ebenso lernen sie wichtige Dinge zum Recht (Wie entsteht ein Kaufvertrag? Was unterscheidet die gesetzliche Gewährleistung von der Garantie?).

b) Nach der Schule und an den anderen drei Wochentagen gehen die Auszubildenden in den Betrieb. Dort arbeiten sie ungefähr von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr (1 Stunde Pause).

6) Abschluss der Ausbildung nach 3 Jahren

a) Am Ende der Ausbildung erhalten die Auszubildenden ein Zeugnis von der Schule. Dieses Zeugnis bescheinigt allerdings noch nicht, dass man Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsprozesse ist!

b) Außerdem gehen sie zur IHK und legen dort ihre Prüfung an drei Tagen ab. Diese Prüfung müssen die Auszubildenden bestehen, um Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsprozesse zu werden. Auch die IHK stellt ein Zeugnis aus. Dieses Zeugnis bescheinigt dann, ob man die Prüfung geschafft und damit die Ausbildung bestanden hat.

7) Nach bestandener Prüfung arbeiten sie als Angestellte/r im Unternehmen.